Nanopartikel in Sonnencremes: Wirksamer Schutz oder Gefahr für die Haut?
Sonnencremes mit Nanopartikeln ̶ optimimale Schutzwirkung gegen UV-Strahlen
Titandioxid und Zinkoxid sind mineralische UV-Filter in Form von Nanopartikeln in Sonnencremes. Sie entfalten ihre Schutzwirkung für die Haut, indem sie die UV-Strahlung der Sonne von der Hautoberfläche gleichzeitig reflektieren, streuen und auch absorbieren. Hierbei werden die UV-Strahlen in verschiedene Richtungen abgeleitet oder abgefangen und so am Eindringen in die Haut gehindert.
Sind die Pigmente als Nanomaterial enthalten, bewegt sich deren Größe im Nanometer-Bereich. Die Pigmente sind so klein, dass sie mit bloßem Auge nicht mehr zu erkennen sind. Um sich die Größe vorstellen zu können, hilft die Einordnung: Ein Millimeter entspricht 1.000.000 Nanometer.
Für den Sonnenschutz ergeben sich dank dieser winzigen Größe einige Vorteile. Indem die Pigmente so klein sind, bieten sie einen besonders wirksamen Schutz der Haut vor UV-A- und UV-B-Strahlen. Zum einen wird kaum noch sichtbares Licht reflektiert. Ein Sonnenschutzmittel mit Nanopartikeln erscheint daher nahezu transparent auf der Haut. So entsteht kein weißer maskenhafter Effekt, der sich bei größeren Pigmenten als sogenannter „Weißeffekt“ bemerkbar machen kann.
Zum anderen lassen sich Sonnencremes mit Nanopartikeln leichter und mit weniger Druck auf der Haut verteilen. Diese Eigenschaft macht die Produkte gleich viel anwenderfreundlicher. Dadurch, dass sich die Produkte leichter und gleichmäßiger auf der Haut verteilen lassen, verbessert sich auch wesentlich die Schutzwirkung. Auf diese Weise leisten Nanopartikel in Sonnencremes einen wesentlichen Beitrag dazu, die Haut wirksam vor Schäden wie vorzeitiger Hautalterung oder Erkrankungen wie Hautkrebs zu bewahren.
Sind die UV-Filter Titandioxid und Zinkoxid in Nanoform in einem kosmetischen Sonnenschutzprodukt enthalten, sind diese in der Inhaltsstoffangabe unter INGREDIENTS auf dem Produkt mit dem Begriff „(NANO)“ gekennzeichnet.
Sind Nanopartikel in Sonnencremes gefährlich?
Nanomaterialien werden in vielen Bereichen des Lebens eingesetzt, u.a. in der Elektronik, in der Medizin, aber auch in Sonnenschutzmitteln. Letztere gehören zu den kosmetischen Produkten und fallen daher unter die strengen Regelungen der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr.1223/2009. Diese schreibt unter anderem vor, dass Nanomaterialien in kosmetischen Produkten gekennzeichnet und vorab notifiziert, d. h. gemeldet, oder zugelassen werden müssen.
Da kosmetische Produkte wie Sonnenschutzmittel direkt auf der Haut angewendet werden, müssen sie hohe Anforderungen an die Sicherheit erfüllen. So bewerten unabhängige Experten und Expertinnen des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ der EU (Scientific Committee on Consumer Safety, SCCS) kosmetische Inhaltsstoffe anhand aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen und Studien. Auf Basis ihrer Empfehlungen entscheidet der Gesetzgeber über die Zulassung oder Beschränkung kosmetischer Inhaltsstoffe.
Für UV-Filter in Form von Nanomaterialien gelten besonders strenge Regeln. So gibt es zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die das Verhalten von Nanomaterialien auf der Haut betrachten. Nach aktuellem Kenntnisstand können die in Kosmetika eingesetzten Nanopartikel, z. B. in Sonnencremes, nicht in die Haut eindringen. Das gilt auch für den Fall, dass die Haut beispielsweise durch einen Sonnenbrand geschädigt ist. Vor diesem Hintergrund gelten Titandioxid und Zinkoxid in Form von Nanopigmenten als sichere und wirksame UV-Filter.

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